Der BUND Kreisverband Groß-Gerau hatte mit seinem Bemühungen zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen in Rüsselsheim Erfolg. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte am 20.06.2023 die Rechtmäßigkeit einer Weisung der Oberen Naturschutzbehörde, mit der die Genehmigung der Oldtimer-Show im Landschaftsschutzgebiet und die von der Stadt geplante ungenehmigte Durchführung untersagt wurde. Damit war das Schutzgebiet vor der Zerstörung gerettet und der BUND konnte seine Klage zurückziehen.
Vorausgegangen waren monatelange Bemühungen des BUND, die Stadt zum Verzicht auf die Mitnutzung der Mainwiesen für die Großveranstaltung zu bewegen. Skandalös wurde die Sache, als der Magistrat der Stadt Rüsselsheim mit voller Absicht entschied, die Veranstaltung ohne Genehmigung allein auf der Basis eines politischen Magistratsbeschlusses durchzuführen. Dieser dreiste Bruch der Rechtsordnung führte zur Weisung der Oberen Naturschutzbehörde, gegen die die Stadt absurderweise klagte und die Klage erwartungsgemäß verlor.
Weitere Einzelheiten zur Klage und zum Vorgang können Sie in der Meldung »Schutz der Mainaue in Rüsselsheim« des BUND Groß-Gerau nachlesen.